Sie haben Fragen rund um die Stiftung für Heilung und Gesundheit? Auf viele Fragen geben wir hier Antworten, bleibt eine offen, sprechen Sie uns bitte an.
Grundsätzlich Ja, ein Antrag kann gestellt werden, jedoch ist die Stiftung verpflichtet die Einkommensverhältnisse des Antragsstellers zu überprüfen. Wenn der/die Antragsteller/in unter einem bestimmten Einkommen liegt und die Stiftung die entsprechenden Mittel zur Verfügung hat, kann der Antrag genehmigt werden.
Wir können Sie nicht zu etwas überreden, wenn Sie nicht selbst davon überzeugt sind. Wir würden Ihnen entsprechende Beratungsstellen empfehlen, da wir hauptsächlich Menschen unterstützen, die aktiv zu ihrer Gesunderhaltung beitragen.
Wir richten uns nach der üblich vorgegebenen Zeit, die die Ausbildungseinrichtung in ihren Verträgen mit ihren Schülern abschließt. In der Regel sind dies ca. zwei Jahre Wir sind verpflichtet, halbjährlich die Beteiligung der Schüler/der Studenten am Unterricht zu überprüfen.
Sie müssten Ihre letzten drei Jahreseinkommen bei uns nachweisen. Wenn diese unter dem Einkommenssatz liegen, können wir Ihren Antrag prüfen.
Nein, jede Spende ist willkommen. Wir freuen uns über jede Unterstützung für die Stiftung. Daher gibt es keinen Mindestbetrag für eine Spende, denn wir möchten allen die Tür offen halten, die uns unterstützen möchten.
Alles über unsere Ziele lesen hier auf der Stiftungs-Webseite.
Jeder Antrag auf eine Förderung wird individuell geprüft und gegebenenfalls genehmigt. Wir unterscheiden nicht unter den Erkrankungen. Wir möchten mit der Stiftung eine finanzielle, notwendige Hilfe und Unterstützung anbieten, damit Sie wieder in Gesundheit leben zu können.